Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGBs werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung. Abweichungen von diesen AGBs müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
(3) Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt die Übersetzerin den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung aus Punkt 10 der vorliegenden AGBs pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden oder anderer verbundener Unternehmen.
2. Auftragserteilung
(1) Vor Auftragsannahme erhält der Auftraggeber von der Übersetzerin ein Angebot, in dem alle wesentlichen Eckdaten des Auftrages aufgeführt sind, insbesondere die Art der Leistung, Lieferart, Lieferdatum, voraussichtlicher Preis oder Festpreis (nachstehend "Auftragsübersicht" genannt). Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. evtl. anfallender Liefer-/Versandkosten sowie der deutschen Mehrwertsteuer von 19%.
(2) Der Übersetzungsauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber dieses Angebot und damit auch die vorliegenden AGBs schriftlich akzeptiert hat (per E-Mail oder auf dem Postweg).
(3) Sollte der Auftraggeber der Übersetzerin vor Auftragserteilung den Ausgangstext nicht vollständig, sondern nur teilweise zur Verfügung stellen, behält die Übersetzerin sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, sobald ihr der vollständige Text vorliegt und sich herausstellt, dass er nicht mit den vom Auftraggeber vorab gegebenen Informationen (insbesondere über Umfang und Art des Textes, Schwierigkeitsgrad etc.) übereinstimmt oder dass unter Punkt 6 (3) genannte Gründe vorliegen. Ein wie auch immer gearteter Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz wird hierdurch nicht begründet.
(4) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
3. Ausführung und Lieferumfang des Übersetzungsauftrags
(1) Erteilte Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Übersetzerin behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.
(2) Der Auftraggeber erhält die in der Auftragsübersicht vereinbarte Ausfertigung des Endprodukts. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Erhalt von evtl. zusätzlich zur Übersetzung entstehenden Materialien (z. B. Translation Memories oder Glossare), so dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Die Übersetzerin behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder, wenn dies nicht möglich ist, die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.
(2) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig in schriftlicher Form über den Verwendungszweck (z. B. interne Information oder Schreiben mit Außenwirkung) sowie besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Übersetzungen mit bestimmter Software oder in einem bestimmten Layout, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber die Übersetzerin vor Auftragserteilung schriftlich hierüber zu informieren und ihr vor dem Druck einen Korrekturabzug zu überlassen. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Unterlässt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten.
(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber der Übersetzerin unaufgefordert und bei Auftragserteilung oder unmittelbar danach zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, verbindliche Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Bedeutung von Abkürzungen etc.). Wird solches Informationsmaterial nicht gestellt, werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an Text und Bildmaterial und stellt sicher, dass eine Bearbeitung erfolgen darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung unverzüglich schriftlich zu bestätigen (per E-Mail oder auf dem Postweg). Aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung ergeben sich keine Ansprüche gegen die Übersetzerin wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen.
5. Liefertermin, Höhere Gewalt
(1) Eine Lieferverzögerung liegt nur dann vor, wenn schriftlich ein kalendermäßig bestimmbarer Lieferzeitpunkt für die Übersetzung vereinbart wurde und die vereinbarte Leistung nicht bis zu diesem Lieferzeitpunkt erbracht wurde. Sollte die Übersetzerin eine vereinbarte Leistung nicht termingerecht erbringen können, setzt sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis.
(2) Die Übersetzerin hat die Lieferverzögerung nicht zu vertreten, wenn sie die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die von der Übersetzerin nicht beeinflusst werden können (z. B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren, Probleme beim Versenden oder Empfangen von E-Mails etc.), nicht wie vertraglich vereinbart erbringen kann. Ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausgangstext nicht lesbar oder wird er nicht im vereinbarten Format oder zum vereinbarten Zeitpunkt an die Übersetzerin übermittelt, hat diese eine eventuelle Lieferverzögerung ebenfalls nicht zu vertreten. Die Übersetzerin verpflichtet sich, den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich über die Lieferverzögerung in Kenntnis zu setzen.
(3) Beide Parteien werden sich sodann bemühen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, damit die vertragliche Verpflichtung doch noch erfüllt werden kann. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis festgesetzt werden.
(4) Sowohl die Übersetzerin als auch der Auftraggeber sind jedoch in solchen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Von der Übersetzerin bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.
6. Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Unternehmen, die ihr im Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden.
(2) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Auftragsausführung und/oder Qualitätssicherung (z.B. Lektorat, fachliche Konsultation) freiberufliche Mitarbeiter oder fachkundige Dritte hinzuzuziehen. Wenn die Mitarbeit einer dritten Person erforderlich wird, sorgt die Übersetzerin dafür, dass die Informationen auch durch diese dritte Person entsprechend 6 (1) vertraulich behandelt und keiner Person bekannt werden, deren Kenntnis der Informationen für die Auftragsausführung und / oder Qualitätssicherung nicht unmittelbar erforderlich ist.
(3) Die Übersetzerin behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für Dokumentationszwecke aufzubewahren, sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Übersetzerin behält sich vor, Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.
(5) Texte, deren Inhalte strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter diese Regelung und können von der Übersetzerin, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.
7. Kündigung des Vertrages
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütungsregelung zu honorieren.
(2) Die Vergütung ist durch den Auftraggeber unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen bzw. durch möglicherweise anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erzielte Erlöse zu zahlen.
(3) Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
8. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei Vermögens- und Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Übersetzerin haftet ferner bei Vermögens- und Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.
(2) Die Haftung der Übersetzerin für versicherbare Vermögens- und Sachschäden ist auf die Rechnungssumme der Übersetzerin für den betreffenden Auftrag begrenzt, und für nicht versicherbare Vermögens- und Sachschäden, soweit rechtlich zulässig, begrenzt auf 1000 EUR.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere juristischer oder technischer Art, übernimmt die Übersetzerin keine Verantwortung. Die Übersetzerin haftet nicht, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulässt.
(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
(5) Für Beschädigungen oder Verluste auf dem Transportweg (elektronische Übertragung per E-Mail oder physisch per Post) haftet die Übersetzerin nicht. Sie benutzt ein marktübliches, ständig aktualisiertes Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.
(6) Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Auch haftet sie nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus den in Punkt 5 genannten Gründen.
(7) Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen. Ebenso wenig haftet sie in den unter Punkt 4 aufgeführten Fällen.
9. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche
(1) Als Mangel an einer erbrachten Übersetzungsleistung gelten nur nachgewiesene grammatikalische, orthographische oder inhaltliche Fehler. Durch den Kunden gewünschte stilistische Änderungen gelten nicht als Mangel, wenn die gelieferte Übersetzung inhaltlich korrekt und grammatikalisch und orthographisch einwandfrei ist. Verändert der Kunde die Übersetzung, ohne die Übersetzerin zu konsultieren, so verliert er seinen Gewährleistungsanspruch.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Ausgangstextvorlagen oder falsche Terminologievorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(3) Wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulassen, gehen evtl. entstehende Mängel nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln (mit Ausnahme der in Punkt 9 (1) genannten). Er muss sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Übersetzung unter genauer Angabe der Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend machen. Die Mängel muss er schriftlich in hinreichender Form belegen und erläutern. Geht der Übersetzerin die Mängelrüge nicht vor Ablauf dieser 14 Tage zu, gilt die Übersetzung als frei von Mängeln, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
(5) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat ihr hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung befreit. Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, lehnt die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Übersetzerin auf deren Kosten (bis zur Höhe des Auftragswertes) die Mängel durch eine anderen Übersetzer/Bearbeiter beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung/das Endprodukt weiterhin Mängel aufweist. Bei unwesentlichen Mängeln besteht jedoch kein Minderungsrecht.
(6) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
10. Vergütung, Berechnungsgrundlage
(1) Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der in der Auftragsübersicht genannte Preis gilt als verbindlich, es sei denn, er ist dort ausdrücklich als unverbindlicher Preis aufgeführt. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der Übersetzung auf der Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands.
(2) Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Zeilenbasis bzw. auf Wortbasis. Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden (so auch für Zusatzleistungen wie Korrekturlesen, Recherche). Die Mindestgebühr für einen Auftrag umfasst 15 Euro. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(3) Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten als Normzeile jeweils angefangene 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Ausgangstextes. Legt der Auftraggeber den Text nicht in Form einer editierbaren Datei vor, sondern als Scan, PDF, Fotokopie, Fax, handschriftlicher Text o. Ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.
(4) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung und ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig. Die Abnahmefrist ergibt sich aus Punkt 9 (4).
(5) Die Übersetzerin hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B. für Recherchearbeiten). Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Arbeiten den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Arbeiten objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeitsergebnisse von der vorherigen Zahlung ihrer vollen Vergütung abhängig machen.
(6) Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin ist Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).
(3) Die Weitergabe der Übersetzung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht in einem Datenbanksystem gespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen.
(4) Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Nimmt der Kunde an einer Übersetzung Änderungen vor, so ist die Übersetzerin nicht für diese nachträglichen Änderungen verantwortlich.
(5) Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name der Übersetzerin mit ihrer Funktion als Übersetzerin deutlich anzugeben. Vor der endgültigen Veröffentlichung ist ihr rechtzeitig ein Korrekturabzug zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.
(6) Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber die Übersetzerin auf der Internetseite namentlich zu nennen, auf der die Übersetzung veröffentlicht wird, wobei ein deutlich sichtbarer Link mit dem Text "Übersetzung von Katja Hanske" (bzw. "Translation by Katja Hanske" oder "Przetlumaczone przez Katję Hanske") zur Webseite der Übersetzerin eingerichtet werden muss.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Übersetzerin.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt dann rückwirkend eine solche, die mit der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst identisch ist und dem Zweck der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
(3) Die Salvatorische Klausel findet nur dann Anwendung, wenn kein dispositives Recht als Ersatzrecht zur Verfügung steht und die Klausel nur eine ergänzende Vertragsauslegung ermöglichen soll.