Urkundenübersetzung

Urkundenübersetzung mit Beeidigung

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel für eine Behörde, ein Amt, eine Universität oder eine sonstige Institution? Kein Problem! Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin erstelle ich für Sie gerne offiziell beglaubigte bzw. beeidigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen, Handelsregisterauszügen, Meldebescheinigungen, Fahrzeugbriefen und vielen anderen Dokumenten mit Stempel und Unterschrift.

So sind Sie bestens gerüstet für Ihren Behördengang, Ihr Studium oder Ihren Geschäftsabschluss.

Bitte beachten Sie: Ich kann Ihnen nur dann ein Preisangebot machen, nachdem ich den vollständigen Text gesehen habe.


Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?

1. Sie schicken mir den Text per Post als Original oder Kopie oder eingescannt per E-Mail. Wichtige Originale können Sie zur Sicherheit per Einschreiben versenden und mich informieren, wenn sie eine Rücksendung per Einschreiben wünschen.
Wenn mir der Text nicht vollständig vorliegt, kann ich kein Angebot erstellen.

2. Ich sende Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungsdauer zu.

3. Sie bezahlen den Rechnungsbetrag per Überweisung oder PayPal. In besonders eiligen Fällen können Sie mir den Überweisungsbeleg per Mail zusenden, um den Prozess zu beschleunigen. Sie erhalten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung.

4. Ich fertige Ihre Übersetzung an und bestätige durch Stempel, Unterschrift und Bestätigungsformel (die eigentliche „Beglaubigung“), dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Ich vermerke, ob mir das Dokument als Original, als beglaubigte oder als einfache Kopie vorlag (ob das Original vorgelegt werden muss oder ob eine Kopie genügt, erfahren Sie bei der Behörde, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten). Ich verbinde die Übersetzung wie vom Gesetz vorgeschrieben untrennbar mit einer Kopie des Originals.

5. Ich sende Ihnen die fertige Übersetzung und Ihr Original per Post zurück, auf Wunsch auch per Einschreiben und/oder zusätzlich unbeglaubigt per E-Mail.


Wie gestalten sich die Preise?

WICHTIG: Ich kann Ihnen nur dann ein Preisangebot machen, nachdem ich den vollständigen Text gesehen habe.

Die Abrechnung von beglaubigten Übersetzungen erfolgt anhand der Normzeilen des Zieltexts und der Vorgaben des JVEG (eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen). Bei besonders aufwändiger Formatierung berechne ich einen Zuschlag bis zu 30 %.

Mein Angebot an Sie enthält alle Kosten, Zuschläge, evtl. Versandgebühren und Steuern.


Was ist das Besondere an einer beglaubigten Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Ämtern, Behörden, Universitäten und anderen Institutionen verlangt und dürfen nur von bestimmten, eigens durch ein deutsches Gericht dazu ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Übersetzer, die solche „amtlichen Übersetzungen“ anbieten möchten, müssen gegenüber dem Gericht perfekte Sprachkenntnisse, sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sowie ihre persönliche Eignung nachweisen und einen Eid schwören (daher das Wort „Beeidigung“). Außerdem sind sie zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Offiziell werden sie als allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer bezeichnet.

Schmankerl für Sprachpuristen: Die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist übrigens irreführend. „Beglaubigen“, d. h. die Echtheit einer Urkunde bestätigen, können nur Notare und staatliche Stellen. Die Beglaubigung des Übersetzers ist lediglich die Bestätigung, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Dies geschieht durch die vorgeschriebene Beeidigungsformel, den Stempel und die Unterschrift des beeidigten (nicht beglaubigten!) Übersetzers.


Wo wird die beglaubigte Übersetzung akzeptiert?

Beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzern werden generell in ganz Deutschland anerkannt. Einige wenige Behörden und Gerichte fordern jedoch Übersetzungen von in ihrem Bundesland ermächtigten Übersetzern. Institutionen außerhalb Deutschlands bestehen möglicherweise auf einer Übersetzung durch einen im jeweiligen Land ansässigen beeidigten Übersetzer.

Damit Sie die Übersetzung nicht doppelt in Auftrag geben (und bezahlen) müssen, erfragen Sie bitte bei der Behörde oder Institution, bei der Sie die Urkunde einreichen möchten, ob diese die Übersetzung eines in Deutschland bzw. für das Bundesland Sachsen beeidigten Übersetzers akzeptiert.


Kann ich eine beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen ins Polnische bekommen oder umgekehrt?

Als in Deutschland ermächtigte Übersetzerin darf ich nur Übersetzungen aus dem Deutschen oder ins Deutsche anfertigen. Beeidigte Übersetzungen aus dem Englischen ins Polnische oder umgekehrt sind nicht möglich.